Schulärztlicher Dienst

Die erste Untersuchung, die bislang in der zweiten HarmoS stattgefunden hat, findet neu im Vorschulalter statt, also kurz vor Eintritt in die 1. HarmoS. Diese obligatorische Untersuchung wird von der gewohnten Kinderärztin bzw. vom gewohnten Kinderarzt oder von der gewohnten Hausärztin bzw. vom gewohnten Hausarzt des Kindes durchgeführt. Bei dieser Vorsorgeuntersuchung werden insbesondere die allgemeine Entwicklung, das Seh- und Hörvermögen, die Motorik und die Sprache des Kindes überprüft. Des Weiteren werden bei dieser Gelegenheit die empfohlenen Impfungen überprüft und bei Bedarf von der Ärztin bzw. vom Arzt vervollständigt, in Absprache mit den Eltern. 

Die zweite Untersuchung findet im 7. HarmoS-Jahr statt. Diese Untersuchung kann beim Privatarzt, bzw. Privatärztin gemacht werden. Sollte Ihr Kind zum/r Privatarzt/ärztin gehen, muss eine Bestätigung von diesem an die Lehrperson abgegeben werden.

Kantonsarztamt