Schulzahnärztlicher Dienst

Zahnärzte Praxisgemeinschaft
Dr. med. dent. E. Herren


Bernstrasse 12A, 3175 Flamatt
031 741 45 45

Die Schulzahnpflege beinhaltet eine jährliche Kontrolle der schulpflichtigen Kinder. Diese Zahnkontrolle ist obligatorisch. Der behandelnde Zahnarzt informiert die Kinder und ihre Eltern über die notwendigen Zahnbehandlungen. Legt ein Kind eine Bestätigung vor, die höchstens drei Monate alt ist, wird es von der obligatorischen Kontrolle entbunden. Die notwendige Behandlung wird von den Eltern beim Privatzahnarzt oder Schulzahnarzt durchgeführt.