Schulsozialarbeit

Die Schulsozialarbeit kurz erklärt:

Die Schulsozialarbeit setzt sich zum Ziel, Jugendliche im Prozess des Erwachsenwerdens zu begleiten und sie bei der Lösung von persönlichen und sozialen Problemen zu unterstützen. Die Schulsozialarbeit hilft mit, die vielschichtigen Probleme an der Schule möglichst ganzheitlich zu bewältigen. In sozialen Problemsituationen, welche das Erfüllen des pädagogischen Kernauftrags der Lehrerschaft behindern, trägt die Schulsozialarbeit zur Entlastung bei.

Die vier Grundprinzipien

  • Niederschwelligkeit: Der Zugang zum Beratungsangebot soll einfach und unkompliziert sein: Die SSA ist direkt im Schulgebäude präsent und stellt keinerlei Vorbedingungen für die Kontaktaufnahme.
  • Ressourcenorientierung: Die Beratung der SSA basiert auf dem Grundsatz, die vorhandenen Stärken und Fähigkeiten der Jugendlichen zu fördern und weiterzuentwickeln.
  • Freiwilligkeit: Die Jugendlichen entscheiden aus eigener Motivation über eine Kontaktaufnahme. (Davon ausgenommen sind Termine, die seitens der Schule angewiesen werden.)
  • Vertraulichkeit: Die SSA untersteht der Schweigepflicht, d.h. alles Besprochene wird vertraulich behandelt. Wenn zur Problemlösung Dritte involviert werden sollten, erfolgt dies nur im Einverständnis des/der Jugendlichen. Die Schweigepflicht entfällt in akuten Gefährdungssituationen.